ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der 

agistra Management Service e.U. nachfolgend agistra genannt.

§1 Geltungsbereich und Umfang:

1.      Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und agistra gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

2.      Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von agistra ausdrücklich schriftlich anerkannt.

3.      Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und /oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

§2 Vertragsabschluss:

1.   Die Angebote von agistra sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag 2 Wochen ab diesem Zugang bei agistra gebunden. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von agistra als angenommen, sofern agistra nicht – etwa durch Tätig werden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

§3 Leistungsumfang:

1.      Der Leistungsumfang der von agistra zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und agistra und wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der schriftlichen Anmeldebestätigung festgelegt.

§4 Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht/Nutzung:

1.      agistra verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht.

2.      Das Nutzungsrecht derselben, im Besonderen der dem Auftraggeber ausgefolgten Unterlagen, obliegt dem Auftraggeber auch nach Bezahlung des Entgelts ausschließlich für dessen eigene Zwecke. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, welche ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von agistra erfolgt, auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktions- oder anderen Zwecken die agistra Schaden zufügen können, zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Falle hat der Auftraggeber agistra schad- und klaglos zu halten.

3.      Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt agistra zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Anspüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§5 Gewährleistungspflicht und Schadenersatz:

1.     agistra ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. agistra ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

2.      Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von agistra zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 6 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.

3.   Für die Richtigkeit des Inhaltes von Seminarvorträgen Dritter und des Inhaltes sämtlicher Druckwerke, sofern Dritte für diesen verantwortlich sind, sowie für Druck- oder Satzfehler in sämtlichen Druckwerken, die durch agistra übergeben werden, übernimmt agistra keine Haftung.

4.    Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch agistra zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von agistra beruhen.

5.      Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

6.      Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung von agistra zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

§6 Haftung:

1.      agistra wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

2.     agistra haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Verletzungen durch beigezogene Vortragende/Kollegen.

§7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Datenschutz:

1.      agistra und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle internen Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

2.      agistra ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden.

3.      agistra ist befugt, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Rechtsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. agistra gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

§8 Honorar und Zahlungsbedingungen:

1.      Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält agistra ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und agistra. agistra ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.

2.      Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung, soweit nicht anders vereinbart, durch agistra fällig. Für den Fall der Säumigkeit durch den Auftraggeber ist agistra berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten.

3.      Unterbleibt die Leistung aus Gründen, die nicht bei agistra liegen, bleibt der Entgeltanspruch seitens agistra aufrecht.

4.      Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 %, zur Deckung der Mahn- und Einbringungskosten, als vereinbart.

5.      agistra ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch agistra ausdrücklich einverstanden.

§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

1.      Erfüllungsort ist der Sitz von agistra.

2.     Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und agistra ergebende Streitigkeiten wird das für den Sitz von agistra örtlich und sachliche zuständige Gericht vereinbart. agistra ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

3.      Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und agistra ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.      Änderung des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: V1.0  Dezember 2014